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Mit der Verbeamtung ist für den Krankheits- und Pflegefall als Ergänzung zur Beihilfe eine private Krankenversicherung abzuschließen. Alternativ ist auch eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung möglich. ... Da individuelle Konstellationen (z. B. Lebensalter, Vorerkrankungen), die familiären Verhältnisse sowie das angestrebte Absicherungsniveau eine wichtige Rolle spielen, wird ein Vergleich der verschiedenen Versicherungsleistungen und Tarife unbedingt empfohlen.
Quelle: Textauszug Sächsisches Staatsministerium für Kultus: Verbeamtung von Lehrerinnen und Lehrern in Sachsen, URL: https://www.lehrerbildung.sachsen.de/23075.htm (Stand: 27.08.2018 )Institutioneller Systemvergleich zwischen den Leistungen einer gesetzlichen Krankenkasse und den Leistungsspektrum einer privaten Versicherung. In der Initiative „Wissenstransfer zum Thema Kranken- & Pflegeversicherung für beamtete Lehrkräfte in Sachsen“, haben sich Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen & der privaten Krankenversicherungen erstmalig zusammengefunden, um den sächsischen Lehrkräften den Vergleich beider Systeme gemeinsam zu ermöglichen.
Die Erfindung eines privaten und eines gesetzlichen Versicherungssystems datiert zurück in das 19. Jahrhundert. Für Versicherte ergeben sich daraus einige Fallstricke.
Entstehung der zwei Systeme
Die Trennung zwischen gesetzlichen und privaten Kassen geht auf die Bismarcksche Sozialgesetzgebung zurück. Bismarck führte 1883 als ersten Zweig der Sozialversicherung die gesetzliche Krankenversicherung ein. Träger waren Gemeinde-, Orts-, Betriebs-, Innungs-, Hilfs- und Knappschaftskrankenkassen. Sie erfassten aber nur zehn Prozent der gesamten Bevölkerung, die der damalige Gesetzgeber auf Grund der sozialen Lage für schutzbedürftig hielt.
Dies sorgte dafür, dass private Krankenversicherungen einen großen Auftrieb erhielten. Diese hatte es zuvor schon einige Jahrzehnte gegeben, vor allem als berufsständische Einrichtungen, meist in der Rechtsform des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit.
Privatversicherungen entstanden für Kommunalbeamte, Lehrer und Geistliche.
Quelle: Handelsblatt vom 04.06.2018
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